Ein großes Thema ist jedes Jahr die Baumfällung zwischen Oktober und März. Unterjährig dürfen nur sogenannte Formschnitte getätigt werden um die Tierwelt nicht zu gefährden.
Haben Sie vor zu bauen oder bestehen andere Gründe um Bäume fällen zu lassen, dann stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag bei Ihrer zuständigen Gemeinde. Wir benötigen von der Erlaubnis zur Fällung eine Kopie vor Antritt der Baumfällarbeiten.
Obstbäume sind hiervon ausgenommen, diese dürfen wir das gesamte Jahr über fällen oder stark Einkürzen, was über einen regulären Formschnitt hinaus geht.
Unsere erfahrenen Baumpfleger arbeiten mit Hebebühnen oder wenn dafür kein Platz besteht, mittels Seilklettertechnik.
Wenn Sie keine Verwendung für das Stammholz haben, entsorgen wir es für Sie fachgerecht sowie das Astwerk selbstverständlich auch. Der Arbeitsbereich wird gesäubert hinterlassen.
Gern sprechen Sie schon rechtzeitig vor der Fällsaison mit uns über Ihr Vorhaben, sodass wir bereits im Vorfeld Termine vereinbaren können.